Recht kompakt
/ 23. Mai 2025

EuGH klärt Hersteller­begriff bei der Produkthaftung

Produkthaftungsfälle sind in viele Fällen der Super-GAU für Unternehmen. Gerade das Qualitätsmanagement ist bei der Verhinderung solcher Vorkommnisse in der Pflicht. Mittlerweile wurden die europäischen rechtlichen Regeln zum Jahresende gravierend verschärft. Aber auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Dezember 2024 ein wichtiges Urteil gesprochen, welches die Produkthaftung nicht nur für Hersteller, sondern auch für Lieferanten und Vertriebspartner strenger auslegt.

Italien: bei einem Unfall öffnet sich der Airbag in einem Ford nicht

Ein Verbraucher hatte im Juli 2001 einen PKW der Marke Ford in Italien von der italienischen Vertragshändlerin Stracciari erworben. Das Auto war von der in Deutschland ansässigen Ford Werke AG hergestellt und der Vertragshändlerin dann über Ford Italia geliefert worden. Im Dezember 2001 erlitt der Verbraucher einen Unfall, bei dem sich der Airbag nicht öffnete.

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