Fluch oder Segen: der neue EU Data Act (Teil 1)
Schon wieder müssen sich Unternehmen und Qualitätsmanagement auf neue regulatorische Anforderungen im digitalen Bereich einstellen. „Schuld“ daran ist die Verordnung 2023/2854, der sogenannte Data Act. Die Verordnung ist neben Digital Governance Act (EU-Verordnung über Daten-Governance 2022/868), Digital Markets Act (EU-Verordnung über digitale Märkte 2022/1925) und dem AI Act (EU-Verordnung über künstliche Intelligenz 2024/1689) einer der vier wichtigsten Bestandteile der europäischen Datenstrategie.
Neue Regelungen gelten schon ab September 2025
Der Data Act ist schon am 11.01.2024 in Kraft getreten, die Anforderungen müssen ab 12.09.2025 zwingend eingehalten werden. Der amtliche Titel des Data Acts lautet „Verordnung (EU) 2023/2854 vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Datenverordnung)“. Das neue europäische Datengesetz ist wie immer umfangreich und besteht aus 119 Erwägungsgründen sowie 50 Artikeln.
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