Fluch oder Segen: der neue EU Data Act (Teil 2)
In der letzten Ausgabe des Qualitätsmanager Aktuell haben wir Sie im Rahmen einer ersten Übersicht über die wichtigsten Inhalte des EU Data Acts (EU-Verordnung 2023/2854) informiert. Der Data Act ist schon 2024 in Kraft getreten, seine Anforderungen müssen ab 12.09.2025 zwingend eingehalten werden.
Wer von der neuen Verordnung betroffen ist
Der Data Act gilt für europäische Unternehmen, aber auch für alle nicht-europäischen Unternehmen, die in der EU tätig sind. Betroffen sind insbesondere Hersteller, Anbieter (die Dateninhaber) und Nutzer von Produkten, die über das Internet of Things (IoT) vernetzt sind. Dazu gehören z.B. Haushaltsgeräte (Kühlschränke, Heizungen, Saugroboter), Maschinen oder Autos.
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