Aus der Beratungspraxis
/ 21. November 2025

Stolpersteine bei der Ursachen­suche für Prozessverantwortliche

Wenn es darum geht, Fehler zu beheben, sind unsere Prozessverantwortlichen mit ihren Teams oft herausragend. Sie versuchen, den Schaden sowohl fürs Unternehmen als auch den Kunden so gering wie möglich zu halten. Doch was danach kommt ist meist verbesserungswürdig. Gemeint sind Maßnahmen, die zukünftig vermeiden, dass ein solcher Fehler erneut passiert. Geben Sie daher Ihren Prozessverantwort­lichen hierzu Hilfestellungen.

Korrektur und Korrekturmaßnahmen

Allein schon die Begriffe führen häufig zu Missverständnissen. Korrekturen werden in Kapitel 8.7 DIN EN ISO 9001:2015 in erster Linie bearbeitet. Gemeint ist, das aktuelle Problem zu beheben und damit umzugehen. Die Korrekturmaßnahme finden wir hingegen in Kapitel 10.2. Hierunter sind Maßnahmen zu verstehen, die verhindern, dass das Problem erneut auftaucht.

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