Recht kompakt
/ 23. Januar 2026

Omnibus-Initiative: Entlastungen für den Digitalbereich (Teil 3)

Am 19.11.2025 hat die Europäische Kommission Ihr neues Digitalpaket vorgelegt, mit dem Unternehmen und Start-ups in der EU bei der Entwicklung von Innovationen unterstützt und gleichzeitig von Verwaltungsaufwand und regulatorischen Hürden entlastet werden sollen. Das Digitalpaket beinhaltet u. a. zwei übergreifende Gesetzgebungsvorschläge, mit denen die KI-Verordnung, aber auch die Vorschriften zu Cybersicherheit und Daten vereinfacht und stärker miteinander verzahnt werden sollen. Daneben umfasst das Paket auch flankierende Initiativen, unter anderem zur Datenstrategie, sowie neue Instrumente für Unternehmen, die die praktische Umsetzung erleichtern sollen.

Milliardeneinsparungen und späteres Inkrafttreten der KI-Verordnung

Aufgrund der vorgeschlagenen Maßnahmen des Digitalpakets sollen nach Angaben der Kommission Unternehmen bis 2029 rund 5 Milliarden Euro an Verwaltungskosten einsparen. Darüber hinaus sollen mit der sogenannten „European Business Wallet“ (siehe Teil 4) zusätzlich bis zu 150 Milliarden Euro jährlich freigesetzt werden. Durch die vorgeschlagene Änderung der KI-Verordnung wird bspw. das Inkrafttreten der Vorschriften für Hochrisiko-KI nach hinten verschoben (Ende 2027 bzw. August 2028).

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