Das bedeuten die neuen EU-Leitlinien für die Produktsicherheit (Teil 1)
Seit 13.12.2024 gilt die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. Mit der Verordnung (EU) 2023/988 wurde ein neuer allgemeiner Rahmen für die Sicherheit von Non-Food-Produkten für Verbraucher in der EU festgelegt. Gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung hat die Kommission jetzt Leitlinien veröffentlicht, die Unternehmen – insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – dabei helfen sollen, ihre Verpflichtungen besser zu verstehen und zu erfüllen.
Leitlinien sind offiziell nur „Leitfaden“
Am 21.11.2025 hat die Kommission die „Leitlinien zur Anwendung des EU-Rechtsrahmens für die allgemeine Produktsicherheit durch Unternehmen“ im Amtsblatt bekannt gegeben (C/2025/6233). Diese sind in Form eines 41-seitigen FAQ-Katalogs gestaltet und gelten laut Kommission lediglich als Leitfaden – rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut der Rechtsvorschriften der EU.
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