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Recht kompakt
25. September 2026

Die neue EU-Verpackungsverordnung tritt in Kraft (Teil 3)

QM+
Die neue EU-Verpackungsverordnung tritt in Kraft (Teil 3)
Bild: ©RecycleMan / iStock / Getty Images Plus
Mit dem dritten und damit letzten Teil schließen wir unsere kleine Serie zur EU-Verordnung 2025/40 (PPWR) ab. Wir werden uns wahrscheinlich nicht zum letzten Mal mit ihr beschäftigen müssen. Einerseits wurde von der Bundesregierung nicht einmal vier Wochen nach dem endgültigen Inkrafttreten schon ein gravierender Änderungsvorschlag gemacht, andererseits ist die Kommission bei der Veröffentlichung der notwendigen Durchführungsrechtsakte mehr als saumselig.

Kennzeichnungspflichten (Artikel 12)

Dieser Artikel ist einer von insgesamt drei Vorgaben, die die Etikettierungs-, Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen des Kapitels III der Verpackungsverordnung beinhalten. Die Vorgaben des Artikel 12 sind allerdings unglaublich umfangreich und kompliziert formuliert, sodass sie selbst für Fachleute kaum verständlich sind. Im Kern handelt es sich bei den Kennzeichnungspflichten um ein Zwei-Stufen-Modell. Laut Verordnungstext sind alle Hersteller ab August 2026 verpflichtet, ihre Verpackungen mit eindeutigen Merkmalen zur Rückverfolgbarkeit zu ver­sehen. Dazu müssen

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Ernst Schneider
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