Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Big Data im QM

QM+
EU Flagge, bei der der blaue Teil aus binären Codes besteht.
Bild: © mirsad sarajlic/iStock/Getty Images Plus

Im vorangegangenen Teil unserer Serie zur EU-Verordnung 2023/2854 haben wir uns mit den Anforderungen an Dateninhaber und Datenempfänger beschäftigt. In diesem letzten Teil ergänzen wir diese, erläutern Ihnen das wichtige Thema missbräuchliche Vertragsklauseln und zeigen, wie sich Unternehmen auf die am 12. September 2025 in Kraft getretene Verordnung vorbereiten sollten.

QM+
EU Flagge, bei der der blaue Teil aus binären Codes besteht.
Bild: © mirsad sarajlic/iStock/Getty Images Plus

Im dritten Teil unserer kleinen Serie haben wir Ihnen die Rechte und Pflichten der Unternehmen und Nutzer der neuen Verordnung gemäß Artikel 4 (Absätze 1 bis 7) vorgestellt. Im diesem Teil ergänzen wir die mehr als umfassenden Anforderungen für Datenempfänger und Dateninhaber.

QM+
EU Flagge, bei der der blaue Teil aus binären Codes besteht.
Bild: © mirsad sarajlic/iStock/Getty Images Plus

Während wir uns im zweiten Teil unserer kleinen Serie mit dem Anwendungsbereich der neuen Verordnung beschäftigt haben, geht es im vorliegenden dritten Teil um die Rechte und Pflichten der Unternehmen und Nutzer. Da das Inkrafttreten der meisten Anforderungen schon am 12.09. diesen Jahres vorgeschrieben ist, müssen Sie sie unbedingt kennen und beachten.

QM+
EU Flagge, bei der der blaue Teil aus binären Codes besteht.
Bild: © mirsad sarajlic/iStock/Getty Images Plus

In der letzten Ausgabe des Qualitätsmanager Aktuell haben wir Sie im Rahmen einer ersten Übersicht über die wichtigsten Inhalte des EU Data Acts (EU-Verordnung 2023/2854) informiert. Der Data Act ist schon 2024 in Kraft getreten, seine Anforderungen müssen ab 12.09.2025 zwingend eingehalten werden.

QM+
EU Flagge, bei der der blaue Teil aus binären Codes besteht.
Bild: © mirsad sarajlic/iStock/Getty Images Plus

Schon wieder müssen sich Unternehmen und Qualitätsmanagement auf neue regulatorische Anforderungen im digitalen Bereich einstellen. „Schuld“ daran ist die Verordnung 2023/2854, der sogenannte Data Act. Die Verordnung ist neben Digital Governance Act (EU-Verordnung über Daten-Governance 2022/868), Digital Markets Act (EU-Verordnung über digitale Märkte 2022/1925) und dem AI Act (EU-Verordnung über künstliche Intelligenz 2024/1689) einer der vier wichtigsten Bestandteile der europäischen Datenstrategie.

1 von 1