Im September wurde jetzt der Referententwurf zum neuen deutschen Produkthaftungsgesetz veröffentlicht, mit dem die europäische Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 umgesetzt wird (wir berichteten). Mit dem Entwurf wird das seit 1989 existierende Produkthaftungsrecht grundlegend verändert. Die Anforderungen der Richtlinie müssen bis zum 09.12.2026 in deutsches Recht transformiert werden – viel Zeit bleibt Unternehmen und Händlern also nicht mehr.
Produkthaftungsfälle sind in viele Fällen der Super-GAU für Unternehmen. Gerade das Qualitätsmanagement ist bei der Verhinderung solcher Vorkommnisse in der Pflicht. Mittlerweile wurden die europäischen rechtlichen Regeln zum Jahresende gravierend verschärft. Aber auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Dezember 2024 ein wichtiges Urteil gesprochen, welches die Produkthaftung nicht nur für Hersteller, sondern auch für Lieferanten und Vertriebspartner strenger auslegt.