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20. März 2025

EU-Kommission will Lieferkettengesetz verschieben

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EU-Kommission will Lieferkettengesetz verschieben
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/monkeybusinessimages
Das Lieferkettengesetz ist seit seiner Entstehung in der Kritik. Unternehmen fürchten hohe Bürokratiekosten, die sie neben hohen Energiekosten weiter belasten. Auch in der EU war das Gesetz nun wieder Thema. Termin wie auch Inhalte sollen sich noch einmal verändern.

Deutsche und europäische Gesetzgebung

Das Lieferkettengesetz wurde im April 2024 von der EU beschlossen. Damit sollen sich europäische Unternehmen verpflichten, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten einzuhalten. In Deutschland wurde hierzu bereits am 1. Januar 2023 ein nationales Gesetz in Kraft gesetzt, welches Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern in die Pflicht nimmt. Ab 2024 wurden dann Unter­nehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern hinzugenommen.

Was plant die EU jetzt?

Aufgrund nicht abreißender Kritik aus der Wirtschaft will die EU das Gesetz nun verschieben und auch abschwächen. Laut EU-Kommission soll die Umsetzungsfrist nun auf das Jahr 2028 verschoben werden. Hierdurch kommt es laut Kommission zu Einsparungen von ca. 320 Millionen Euro jährlich. Zudem sollen die betroffenen Firmen nicht mehr die Einhaltung der Umweltstandards und Menschenrechte in der gesamten Lieferkette sicherstellen, sondern nur noch bei ihren direkten Zulieferern.

Berichterstattung und Haftung

Einen Nachweis für die Einhaltung von Umweltstandards und Menschenrechte müssen den Vorschlägen der Kommission zufolge nur noch alle fünf Jahre, statt wie bisher jährlich, erbracht werden. Auch soll die zivilrechtliche Haftung für Verstöße eingeschränkt werden. Die geplanten Änderungen benötigen allerdings noch eine Mehrheit im Europaparlament. Anschließend bleibt zu hoffen, dass sich diese Änderungen ebenfalls auf die deutsche Gesetzgebung auswirken werden.

Weitere Änderungen im Überblick

Des Weiteren plant die EU-Kommission die Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zunächst um zwei Jahre zu verschieben und damit auch neu zu verhandeln. So ist geplant, ca. 80 % der bisher betroffenen Unternehmen von dieser Regelung auszunehmen.

Außerdem soll die CO2-Grenzausgleichsabgabe (CBAM) für Unternehmen ausgesetzt werden, die weniger als 50 t Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel in die EU importieren. Es bleibt zu hoffen, dass nun alle an einem Strang ziehen und die bürokratischen Hürden für deutsche Unternehmen deutlich gesenkt werden.

Stefanie Gertz