Omnibus-Initiative: Entlastungen für den Digitalbereich (letzter Teil)
Produktrecht 2.0 – mehr als alter Wein in neuen Schläuchen?
Am 21.05.2025 hat die EU-Kommission ihr Omnibus-IV-Paket vorgestellt. Es trägt in deutscher Übersetzung den Titel „Ausweitung bestimmter Risikominderungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen auf kleine Midcap-Unternehmen und weitere Vereinfachung der Maßnahmen“. Dort ist ebenfalls der „Vorschlag für eine Richtlinie und eine Verordnung im Hinblick auf die Digitalisierung und Angleichung gemeinsamer Spezifikationen“ und der Vorschlag für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1542 im Hinblick auf die Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure in Bezug auf Strategien zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht bei Batterien“ enthalten. Besonders bedeutsam ist u.E. der Vorschlag zu Digitalisierung und gemeinsamen Spezifikationen. Bezweckt wird, bestehende physische Anforderungen zu digitalisieren, indem der Grundsatz „standardmäßig digital“ umgesetzt wird, und ein Verfahren einzuführen, wodurch die Kommission in einer Reihe von Rechtsakten gemeinsame Spezifikationen ausarbeiten kann.
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