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CSRD

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Omnibus I: Ihr Wegweiser durch das Gesetzes-Chaos (Teil 2)
Bild: © iStock/Getty Images/Jezperklauzen

Wie wir Ihnen im ersten Teil unseres Beitrags erläutert haben, unterfallen viel weniger Unternehmen als bisher der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Schätzungen gehen davon aus, dass fast 90 % der bisher betroffenen europäischen Firmen aus dem Anwendungsbereich fallen. Im zweiten Teil zeigen wir Ihnen, welche weiteren Änderungen durch das Omnibus-I-Paket unbedingt beachtet werden müssen und welche Maßnahmen Unternehmen jetzt schon ergreifen sollten.

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Omnibus I: Ihr Wegweiser durch das Gesetzes-Chaos (Teil 1)
Bild: © iStock/Getty Images/Jezperklauzen

Kaum einer weiß mittlerweile, was bezüglich der Lieferkettensorgfaltspflichten eigentlich gilt. Dafür sorgt nicht nur das nationale Vorpreschen der vormaligen deutschen Ampelkoalition mit einem eigenständigen deutschen Lieferkettensorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG), obwohl den Verantwortlichen klar war, dass kurze Zeit später eine europäische Gesetzgebung folgen würde. Allerdings sind nach dem Inkrafttreten der europäischen Lieferkettenrichtlinie (EU) 2024/1760 zum 25.07.2024 bereits wieder gravierende Änderungen erfolgt.

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Omnibus-Initiative: Entlastungen für den Digitalbereich (Teil 3)
Bild: ©DesignRage/iStock/Getty Images Plus

Am 19.11.2025 hat die Europäische Kommission Ihr neues Digitalpaket vorgelegt, mit dem Unternehmen und Start-ups in der EU bei der Entwicklung von Innovationen unterstützt und gleichzeitig von Verwaltungsaufwand und regulatorischen Hürden entlastet werden sollen. Das Digitalpaket beinhaltet u. a. zwei übergreifende Gesetzgebungsvorschläge, mit denen die KI-Verordnung, aber auch die Vorschriften zu Cybersicherheit und Daten vereinfacht und stärker miteinander verzahnt werden sollen. Daneben umfasst das Paket auch flankierende Initiativen, unter anderem zur Datenstrategie, sowie neue Instrumente für Unternehmen, die die praktische Umsetzung erleichtern sollen.

Wie schon im ersten Teil unseres Beitrags über die Omnibus-Initiative 1 angesprochen, ist die Sachlage für Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Sorgfaltspflichten im Rahmen der Lieferkettenproblematik immer komplizierter – um nicht zu sagen chaotischer – geworden. Wir informieren Sie über den aktuellen Sachstand und die sich daraus ergebenen Konsequenzen.

Ende Oktober sollte endlich ernst gemacht werden mit den Themen Bürokratie­entlastung und Wettbewerbsverbesserung in Europa. Die Europäische Kommission hat deshalb die sogenannte Omnibus-Initiative im Februar 2025 auf den Weg gebracht, die vom Europäischen Parlament allerdings jäh gestoppt wurde. Da die Omnibus-Initiative für Unternehmen immens wichtig ist, sollten Sie sich als Qualitäts­manager unbedingt mit dem mehr als komplexen und schwierigen Thema beschäftigen.

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