In der letzten Ausgabe des Qualitätsmanager Aktuell haben wir Sie im Rahmen einer ersten Übersicht über die wichtigsten Inhalte des EU Data Acts (EU-Verordnung 2023/2854) informiert. Der Data Act ist schon 2024 in Kraft getreten, seine Anforderungen müssen ab 12.09.2025 zwingend eingehalten werden.
Produkthaftungsfälle sind in viele Fällen der Super-GAU für Unternehmen. Gerade das Qualitätsmanagement ist bei der Verhinderung solcher Vorkommnisse in der Pflicht. Mittlerweile wurden die europäischen rechtlichen Regeln zum Jahresende gravierend verschärft. Aber auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Dezember 2024 ein wichtiges Urteil gesprochen, welches die Produkthaftung nicht nur für Hersteller, sondern auch für Lieferanten und Vertriebspartner strenger auslegt.
Schon wieder müssen sich Unternehmen und Qualitätsmanagement auf neue regulatorische Anforderungen im digitalen Bereich einstellen. „Schuld“ daran ist die Verordnung 2023/2854, der sogenannte Data Act. Die Verordnung ist neben Digital Governance Act (EU-Verordnung über Daten-Governance 2022/868), Digital Markets Act (EU-Verordnung über digitale Märkte 2022/1925) und dem AI Act (EU-Verordnung über künstliche Intelligenz 2024/1689) einer der vier wichtigsten Bestandteile der europäischen Datenstrategie.
Folgende Situation – Ihr Unternehmen hat trotz des Fachkräftemangels endlich einen vermeintlich passenden Mitarbeiter gefunden. Allerdings stellt sich im Laufe der ersten Wochen immer mehr heraus, dass es nicht funktioniert. Trotzdem dauert es geraume Zeit, bis sich die zuständige Führung zum Handeln entschließt. Natürlich ist bei der rechtlichen Umsetzung vor allem die Personalabteilung gefragt, aber auch das Qualitätsmanagement sollte sich hier auskennen.
Das Lieferkettengesetz ist seit seiner Entstehung in der Kritik. Unternehmen fürchten hohe Bürokratiekosten, die sie neben hohen Energiekosten weiter belasten. Auch in der EU war das Gesetz nun wieder Thema. Termin wie auch Inhalte sollen sich noch einmal verändern.
Im letzten Teil unserer Miniserie zur wichtigen Compliance-Managementsystem-Norm DIN ISO 37301:2021-11 führen wir Kapitel 7 fort und behandeln die Kapitel 8 bis 10.
In den letzten Jahren hat das Thema Nachhaltigkeit immer mehr an Bedeutung gewonnen. Seit 2025 unterliegen fast 50.000 Unternehmen einer Berichtspflicht. Die Frage ist, ob Nachhaltigkeit und QM zusammengefasst werden können oder ob eine Trennung sinnvoller ist.
Im zweiten Teil unseres Beitrags haben wir uns mit den Abschnitten 4 und 5 der DIN ISO 37301 beschäftigt. Nachfolgend erläutern wir für Sie weitere Ergänzungen zum Führungskapitel (Abschnitt 5) und zu den Kapiteln 6 und 7.
Das Thema Compliance wird mit unzähligen und zunehmend unüberschaubaren gesetzlichen Anforderungen immer wichtiger für Qualitätsmanager und Unternehmen. Da ist es gut, dass es mittlerweile eine zertifizierbare Managementnorm gibt – die DIN ISO 37301:2021-11. Die Norm zeigt Ihnen, wie Sie ein international anerkanntes rechtskonformes Compliance-Management aufbauen bzw. betreiben können.