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Rechtliche Aspekte & Compliance

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Das bedeuten die neuen EU-Leitlinien für die Produktsicherheit (Teil 1)
Bild: © saifulasmee chede/iStock/Getty Images Plus

Seit 13.12.2024 gilt die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. Mit der Verordnung (EU) 2023/988 wurde ein neuer allgemeiner Rahmen für die Sicherheit von Non-Food-Produkten für Verbraucher in der EU festgelegt. Gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung hat die Kommission jetzt Leitlinien veröffentlicht, die Unternehmen – insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – dabei helfen sollen, ihre Verpflichtungen besser zu verstehen und zu erfüllen.

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Omnibus-Initiative: Entlastungen für den Digitalbereich (Teil 4)
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Das treibt selbst Fachleuten Schweißperlen auf die Stirn – die Omnibusvorschläge der EU-Kommission sorgen aufgrund der teilweise hektischen Aktivitäten zur Umsetzung für mehr Verunsicherung als Klarheit und Planungssicherheit. Im Rahmen unserer kleinen Serie zu den sieben Omnibus-Paketen soll es in diesem Beitrag um das Paket Omnibus IV gehen – und zwar vorrangig um die für Unternehmen wichtige beabsichtigte Modernisierung und Digitalisierung des europäischen Produktrechts.

Um anforderungsgerechte Produkte herzustellen, ist es nicht nur wichtig, die entsprechenden Prüfmittel zu beschaffen und bereitzustellen, sondern diese während ihres Einsatzes auch zu überwachen. Die Sicherstellung der Prüfmittelüberwachung gehört zu Ihren Kernaufgaben als Qualitätsverantwortlicher. Dazu empfiehlt es sich, die DIN 32937 heranzuziehen. Diese Norm unterstützt Sie bei der Planung, beim Einsatz und bei der Verwaltung der Prüfmittel in Ihrem Unternehmen und hilft dabei, diese Prozesse zu dokumentieren.

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Omnibus-Initiative: Entlastungen für den Digitalbereich (Teil 3)
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Am 19.11.2025 hat die Europäische Kommission Ihr neues Digitalpaket vorgelegt, mit dem Unternehmen und Start-ups in der EU bei der Entwicklung von Innovationen unterstützt und gleichzeitig von Verwaltungsaufwand und regulatorischen Hürden entlastet werden sollen. Das Digitalpaket beinhaltet u. a. zwei übergreifende Gesetzgebungsvorschläge, mit denen die KI-Verordnung, aber auch die Vorschriften zu Cybersicherheit und Daten vereinfacht und stärker miteinander verzahnt werden sollen. Daneben umfasst das Paket auch flankierende Initiativen, unter anderem zur Datenstrategie, sowie neue Instrumente für Unternehmen, die die praktische Umsetzung erleichtern sollen.

Wie schon im ersten Teil unseres Beitrags über die Omnibus-Initiative 1 angesprochen, ist die Sachlage für Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Sorgfaltspflichten im Rahmen der Lieferkettenproblematik immer komplizierter – um nicht zu sagen chaotischer – geworden. Wir informieren Sie über den aktuellen Sachstand und die sich daraus ergebenen Konsequenzen.

Ende Oktober sollte endlich ernst gemacht werden mit den Themen Bürokratie­entlastung und Wettbewerbsverbesserung in Europa. Die Europäische Kommission hat deshalb die sogenannte Omnibus-Initiative im Februar 2025 auf den Weg gebracht, die vom Europäischen Parlament allerdings jäh gestoppt wurde. Da die Omnibus-Initiative für Unternehmen immens wichtig ist, sollten Sie sich als Qualitäts­manager unbedingt mit dem mehr als komplexen und schwierigen Thema beschäftigen.

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Wichtig für Hersteller: Entwurf des neuen Produkthaftungsgesetzes
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Im September wurde jetzt der Referententwurf zum neuen deutschen Produkthaftungsgesetz veröffentlicht, mit dem die europäische Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 umgesetzt wird (wir berichteten). Mit dem Entwurf wird das seit 1989 existierende Produkthaftungsrecht grundlegend verändert. Die Anforderungen der Richtlinie müssen bis zum 09.12.2026 in deutsches Recht transformiert werden – viel Zeit bleibt Unternehmen und Händlern also nicht mehr.

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EU Flagge, bei der der blaue Teil aus binären Codes besteht.
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Im vorangegangenen Teil unserer Serie zur EU-Verordnung 2023/2854 haben wir uns mit den Anforderungen an Dateninhaber und Datenempfänger beschäftigt. In diesem letzten Teil ergänzen wir diese, erläutern Ihnen das wichtige Thema missbräuchliche Vertragsklauseln und zeigen, wie sich Unternehmen auf die am 12. September 2025 in Kraft getretene Verordnung vorbereiten sollten.

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EU Flagge, bei der der blaue Teil aus binären Codes besteht.
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Im dritten Teil unserer kleinen Serie haben wir Ihnen die Rechte und Pflichten der Unternehmen und Nutzer der neuen Verordnung gemäß Artikel 4 (Absätze 1 bis 7) vorgestellt. Im diesem Teil ergänzen wir die mehr als umfassenden Anforderungen für Datenempfänger und Dateninhaber.

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Während wir uns im zweiten Teil unserer kleinen Serie mit dem Anwendungsbereich der neuen Verordnung beschäftigt haben, geht es im vorliegenden dritten Teil um die Rechte und Pflichten der Unternehmen und Nutzer. Da das Inkrafttreten der meisten Anforderungen schon am 12.09. diesen Jahres vorgeschrieben ist, müssen Sie sie unbedingt kennen und beachten.

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