Fluch oder Segen: der neue EU Data Act (Teil 2)
Wer von der neuen Verordnung betroffen ist
Der Data Act gilt für europäische Unternehmen, aber auch für alle nicht-europäischen Unternehmen, die in der EU tätig sind. Betroffen sind insbesondere Hersteller, Anbieter (die Dateninhaber) und Nutzer von Produkten, die über das Internet of Things (IoT) vernetzt sind. Dazu gehören z.B. Haushaltsgeräte (Kühlschränke, Heizungen, Saugroboter), Maschinen oder Autos.
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