Das bedeuten die neuen EU-Leitlinien für die Produktsicherheit (Teil 1)
Leitlinien sind offiziell nur „Leitfaden“
Am 21.11.2025 hat die Kommission die „Leitlinien zur Anwendung des EU-Rechtsrahmens für die allgemeine Produktsicherheit durch Unternehmen“ im Amtsblatt bekannt gegeben (C/2025/6233). Diese sind in Form eines 41-seitigen FAQ-Katalogs gestaltet und gelten laut Kommission lediglich als Leitfaden – rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut der Rechtsvorschriften der EU.
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