Warum überhaupt Hilfsmittel?
Zunächst einmal muss man sich die Frage stellen, wofür es überhaupt gut ist, wenn man aus einem Messmittel ein Hilfsmittel macht. Dies hat sicherlich meist finanzielle Gründe, da ein Hilfsmittel nicht zwingend regelmäßig oder vor Gebrauch überwacht und kalibriert werden muss. So spart man eigene Ressourcen, ggf. sogar den externen Dienstleister, also das Kalibrierlabor.
Argumente aus der Praxis
Unternehmen nutzen häufig das Argument, dass es bei dieser Messung nicht so genau sein muss, dass es nur eine ungefähre Prüfung ist. Da stellt ein Qualitäter gerne die Frage, was denn so unwichtig ist, dass es keiner konkreten Ergebnisse bedarf. Das kann durchaus der Fall sein, wenn z.B. der Elektromonteur auf der Baustelle diverse NYM-Kabel verlegen soll und für die Abmessung der 5 m einen ungeprüften Gliedermaßstab oder eine einfache Ablängvorrichtung nutzt. Ob er jetzt 5,05 oder 4,98 m Kabel ablängt, spielt hierbei meist keine oder nur eine untergeordnete Rolle.
Was sagt die Norm dazu?
Der Grad der Lenkung eines Messmittels hängt von der beabsichtigten Verwendung ab. So heißt es in der Norm „Die Organisation muss die Ressourcen bestimmen und bereitstellen, die für die Sicherstellung gültiger Überwachungs- und Messergebnisse benötigt werden, um die Konformität von Produkten und Dienstleistungen mit festgelegten Anforderungen nachzuweisen.“
In unserem Beispiel dient der Gliedermaßstab lediglich dem ungefähren Zuschnitt von Kabeln, die anschließend installiert werden. Da die Abrechnung in der Regel nach Aufmaß der verbauten Längen erfolgt, hat der Kunde keinen Nachteil durch ein nicht hundertprozentig genaues Messmittel. Er darf daher durchaus als Hilfsmittel deklariert werden und unterliegt keiner regelmäßigen Überprüfung.
Allerdings sollte dieses Hilfsmittel ersetzt werden, wenn z.B. Zahlen nicht mehr gut lesbar sind.