Mit dem dritten und damit letzten Teil schließen wir unsere kleine Serie zur EU-Verordnung 2025/40 (PPWR) ab. Wir werden uns wahrscheinlich nicht zum letzten Mal mit ihr beschäftigen müssen. Einerseits wurde von der Bundesregierung nicht einmal vier Wochen nach dem endgültigen Inkrafttreten schon ein gravierender Änderungsvorschlag gemacht, andererseits ist die Kommission bei der Veröffentlichung der notwendigen Durchführungsrechtsakte mehr als saumselig.
Am 12.08.2026 ist die erste Stufe der neuen Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 in Kraft getreten. In Teil 1 unseres kleinen Beitrags zur PPWR haben wir Ihnen den Anwendungsbereich, die relevanten Wirtschaftsakteure und die neuen Pflichten vorgestellt. In diesem Teil vertiefen wir diese Anforderungen.
Natürliche Ressourcen wie Rohstoffe, Energie, Luft, Wasser und Flächen werden zu nehmend zu einem knappen Gut. Aus diesem Grund ist es auch für Ihr Unternehmen unerlässlich, einen nachhaltigen Umgang mit diesen Ressourcen sicherzustellen.
Daher sollten Sie sich als Qualitätsverantwortlicher mit dem Führungskreis Ihres Unternehmens, insbesondere mit den Leitern von Produktion, Beschaffung, Entwicklung und Marketing, zusammensetzen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Ressourceneffizienz erarbeiten. Dabei kann Ihnen die Richtlinie VDI 4800 Blatt 1 helfen.
Während die Bundesregierung im Rahmen ihres Reformprogramms überflüssige Berichtspflichten abschaffen will, erwächst den meisten Unternehmen heimlich, still und leise ein neues Bürokratiemonster. Es geht um die neue europäische Verpackungsverordnung (EU) 2025/40, deren erste Stufe am 12.08.2026 in Kraft tritt.