EuGH klärt Herstellerbegriff bei der Produkthaftung
Italien: bei einem Unfall öffnet sich der Airbag in einem Ford nicht
Ein Verbraucher hatte im Juli 2001 einen PKW der Marke Ford in Italien von der italienischen Vertragshändlerin Stracciari erworben. Das Auto war von der in Deutschland ansässigen Ford Werke AG hergestellt und der Vertragshändlerin dann über Ford Italia geliefert worden. Im Dezember 2001 erlitt der Verbraucher einen Unfall, bei dem sich der Airbag nicht öffnete.
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