In der letzten Ausgabe des Qualitätsmanager Aktuell haben wir Sie im Rahmen einer ersten Übersicht über die wichtigsten Inhalte des EU Data Acts (EU-Verordnung 2023/2854) informiert. Der Data Act ist schon 2024 in Kraft getreten, seine Anforderungen müssen ab 12.09.2025 zwingend eingehalten werden.
Schon wieder müssen sich Unternehmen und Qualitätsmanagement auf neue regulatorische Anforderungen im digitalen Bereich einstellen. „Schuld“ daran ist die Verordnung 2023/2854, der sogenannte Data Act. Die Verordnung ist neben Digital Governance Act (EU-Verordnung über Daten-Governance 2022/868), Digital Markets Act (EU-Verordnung über digitale Märkte 2022/1925) und dem AI Act (EU-Verordnung über künstliche Intelligenz 2024/1689) einer der vier wichtigsten Bestandteile der europäischen Datenstrategie.
Um am Markt erfolgreich zu sein, müssen Unternehmen immer schneller auf Veränderungen in ihrem geschäftlichen Umfeld reagieren. Dies gelingt nur mit Innovationen bei Produkten, Dienstleistungen und Prozessen. Sie helfen Ihrem Unternehmen dabei, seine Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft zu sichern. In Ihrer Rolle als Qualitätsverantwortlicher sollten Sie sicherstellen, dass Innovationen strukturiert und geplant angegangen werden. Dabei unterstützt Sie die internationale Norm DIN EN ISO 56002:2021-08.