Wir haben Ihnen bereits einige Anwendungsmöglichkeiten für KI im Qualitätsmanagement vorgestellt. Doch die Qualität der Ergebnisse steht und fällt mit der Qualität der Eingabe – dem sogenannten Prompt. Werden KI-Systeme gezielt eingesetzt, können sie wertvolle Unterstützung leisten. Unüberlegte oder unpräzise Anweisungen hingegen führen zu unbrauchbaren oder sogar falschen Resultaten. Der nachfolgende Beitrag zeigt, wie Sie bei der Prompterstellung besser werden.
Im September wurde jetzt der Referententwurf zum neuen deutschen Produkthaftungsgesetz veröffentlicht, mit dem die europäische Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 umgesetzt wird (wir berichteten). Mit dem Entwurf wird das seit 1989 existierende Produkthaftungsrecht grundlegend verändert. Die Anforderungen der Richtlinie müssen bis zum 09.12.2026 in deutsches Recht transformiert werden – viel Zeit bleibt Unternehmen und Händlern also nicht mehr.
Im dritten Teil unserer kleinen Serie haben wir Ihnen die Rechte und Pflichten der Unternehmen und Nutzer der neuen Verordnung gemäß Artikel 4 (Absätze 1 bis 7) vorgestellt. Im diesem Teil ergänzen wir die mehr als umfassenden Anforderungen für Datenempfänger und Dateninhaber.
Während wir uns im zweiten Teil unserer kleinen Serie mit dem Anwendungsbereich der neuen Verordnung beschäftigt haben, geht es im vorliegenden dritten Teil um die Rechte und Pflichten der Unternehmen und Nutzer. Da das Inkrafttreten der meisten Anforderungen schon am 12.09. diesen Jahres vorgeschrieben ist, müssen Sie sie unbedingt kennen und beachten.
In der letzten Ausgabe des Qualitätsmanager Aktuell haben wir Sie im Rahmen einer ersten Übersicht über die wichtigsten Inhalte des EU Data Acts (EU-Verordnung 2023/2854) informiert. Der Data Act ist schon 2024 in Kraft getreten, seine Anforderungen müssen ab 12.09.2025 zwingend eingehalten werden.
Schon wieder müssen sich Unternehmen und Qualitätsmanagement auf neue regulatorische Anforderungen im digitalen Bereich einstellen. „Schuld“ daran ist die Verordnung 2023/2854, der sogenannte Data Act. Die Verordnung ist neben Digital Governance Act (EU-Verordnung über Daten-Governance 2022/868), Digital Markets Act (EU-Verordnung über digitale Märkte 2022/1925) und dem AI Act (EU-Verordnung über künstliche Intelligenz 2024/1689) einer der vier wichtigsten Bestandteile der europäischen Datenstrategie.
Um am Markt erfolgreich zu sein, müssen Unternehmen immer schneller auf Veränderungen in ihrem geschäftlichen Umfeld reagieren. Dies gelingt nur mit Innovationen bei Produkten, Dienstleistungen und Prozessen. Sie helfen Ihrem Unternehmen dabei, seine Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft zu sichern. In Ihrer Rolle als Qualitätsverantwortlicher sollten Sie sicherstellen, dass Innovationen strukturiert und geplant angegangen werden. Dabei unterstützt Sie die internationale Norm DIN EN ISO 56002:2021-08.