Im vorangegangenen Teil unserer Serie zur EU-Verordnung 2023/2854 haben wir uns mit den Anforderungen an Dateninhaber und Datenempfänger beschäftigt. In diesem letzten Teil ergänzen wir diese, erläutern Ihnen das wichtige Thema missbräuchliche Vertragsklauseln und zeigen, wie sich Unternehmen auf die am 12. September 2025 in Kraft getretene Verordnung vorbereiten sollten.
Bei internen Audits wird der Bereich QM häufig außen vorgelassen. Dies liegt meist daran, dass es keine unabhängige Person gibt, die sich mit allen QM-Prozessen ausreichend auskennt. Wenn jedoch qualifizierte Auditoren verfügbar sind, z. B.
aus anderen Niederlassungen, sollten Sie dieses Potenzial auch für sich und Ihre Abteilung nutzen. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige Fragen vor, die hierzu als Leitfaden dienen können. Alternativ führen Sie doch mal eine Selbstbewertung durch!
Gibt es auch in Ihrem Unternehmen Maßnahmenpläne, die nur dazu regelmäßig geöffnet werden, um zu bestätigen, dass wieder nichts oder kaum etwas passiert ist? Scheitern Ihre Projekte häufig daran, dass Aufgaben aufgrund von Krankheit oder Urlaub nicht erledigt werden und dadurch das ganze Projekt in Schieflage gerät? Dann zeigen wir Ihnen hier, wie Sie ganz einfach mit Hilfe des Kanban-Boards agiler werden und so bessere Fortschritte erzielen.
Geraten Unternehmen in eine Krise, führt dies oftmals zu einer Schockstarre bei den Führungskräften und Mitarbeitern. Es wird hektisch improvisiert, die Probleme verschleiert und verdrängt. Man stellt fest, dass Verantwortlichkeiten für einen solchen Fall nicht bestimmt wurden. Auch die Kommunikation nach innen und außen ist dürftig, wenn sie überhaupt stattfindet. Dabei ist eine Krise eine Bewährungsprobe für Ihr Unternehmen, die es nötig macht, schnell und effektiv zu reagieren. Sie als Qualitätsexperte mit Ihrem Prozesswissen können dabei helfen, insbesondere wenn Sie die ISO 22361 zur Hilfe nehmen.
Im dritten Teil unserer kleinen Serie haben wir Ihnen die Rechte und Pflichten der Unternehmen und Nutzer der neuen Verordnung gemäß Artikel 4 (Absätze 1 bis 7) vorgestellt. Im diesem Teil ergänzen wir die mehr als umfassenden Anforderungen für Datenempfänger und Dateninhaber.
Am 27.06.2025 wurden wie jedes Jahr die besten Unternehmen im Meistersaal Berlin ausgezeichnet. Insgesamt wurden in diesem Jahr elf Unternehmen für ihre Spitzenleistungen prämiert (2024 waren es neun). Wer in diesem Jahr die Gewinner sind und welche besondere Auszeichnung es gegeben hat, lesen Sie hier.
Gerade in einer Zeit, in der der Anteil der Wertschöpfung, der durch Lieferanten geleistet wird, stetig steigt und sich gleichzeitig die Eigenfertigungstiefe der Hersteller verringert, sind diese immer stärker auf ihre Zulieferer angewiesen, um ihre Produkte herstellen zu können. Umso problematischer ist es, wenn das Lieferantenmanagement der Hersteller Lücken und Schwachstellen aufweist. Daher sollten Sie als Qualitätsexperte die folgenden sechs Fehler in Ihrem Unternehmen vermeiden.
Egal, ob es sich um Klimawandel, Umweltverschmutzung, Ressourenverschwendung, soziale Missstände, weltweite Pandemien oder vom Menschen verursachte Katastrophen handelt, dem Thema Nachhaltigkeit kann sich heute kein Unternehmen mehr entziehen. Daher sollte auch in Ihrem Unternehmen eine nachhaltige Entwicklung in den Fokus rücken. Wie Sie als Qualitätsverantwortlicher Ihr Unternehmen an das Thema Nachhaltigkeit heranführen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Während wir uns im zweiten Teil unserer kleinen Serie mit dem Anwendungsbereich der neuen Verordnung beschäftigt haben, geht es im vorliegenden dritten Teil um die Rechte und Pflichten der Unternehmen und Nutzer. Da das Inkrafttreten der meisten Anforderungen schon am 12.09. diesen Jahres vorgeschrieben ist, müssen Sie sie unbedingt kennen und beachten.