Seit 13.12.2024 gilt die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. Mit der Verordnung (EU) 2023/988 wurde ein neuer allgemeiner Rahmen für die Sicherheit von Non-Food-Produkten für Verbraucher in der EU festgelegt. Gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung hat die Kommission jetzt Leitlinien veröffentlicht, die Unternehmen – insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – dabei helfen sollen, ihre Verpflichtungen besser zu verstehen und zu erfüllen.