Diese Probleme kennt wohl jede Führungskraft – Sie erklären Ihren Mitarbeitern, wie sie in bestimmten Situationen ihre Arbeit verrichten sollen. Gar nicht so selten kommt es aber vor, dass sich ein Mitarbeiter weigert, genau dies zu tun. Meist wird dies dann relativ schwach begründet (bspw. „geht nicht“). Wenn Sie es leid sind, immer wieder langwierige Diskussionen zu führen, kann Ihnen das Arbeitsrecht mit dem sogenannten „Weisungsrecht“ helfen.