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Recht kompakt
22. Mai 2026

Omnibus I: Ihr Wegweiser durch das Gesetzes-Chaos (Teil 2)

QM+
Omnibus I: Ihr Wegweiser durch das Gesetzes-Chaos (Teil 2)
Bild: © iStock/Getty Images/Jezperklauzen
Wie wir Ihnen im ersten Teil unseres Beitrags erläutert haben, unterfallen viel weniger Unternehmen als bisher der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Schätzungen gehen davon aus, dass fast 90 % der bisher betroffenen europäischen Firmen aus dem Anwendungsbereich fallen. Im zweiten Teil zeigen wir Ihnen, welche weiteren Änderungen durch das Omnibus-I-Paket unbedingt beachtet werden müssen und welche Maßnahmen Unternehmen jetzt schon ergreifen sollten.

CSDDD gilt erst ab 2029

Die Neufassung räumt Unternehmen erneut mehr Zeit für die Umsetzung ein. Durch die „Stop-the-Clock“-Richtlinie wurde der Anwendungsbeginn zunächst auf den Juli 2028 gelegt. Dann erfolgte eine weitere Verlängerung, und zwar auf den 26.07.2029. Die Richtlinie muss zuvor in nationales Recht überführt werden. Wie schon im ersten Teil erläutert, gilt die CSDDD dann für Unternehmen

Ernst Schneider
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