Omnibus I: Ihr Wegweiser durch das Gesetzes-Chaos (Teil 2)
CSDDD gilt erst ab 2029
Die Neufassung räumt Unternehmen erneut mehr Zeit für die Umsetzung ein. Durch die „Stop-the-Clock“-Richtlinie wurde der Anwendungsbeginn zunächst auf den Juli 2028 gelegt. Dann erfolgte eine weitere Verlängerung, und zwar auf den 26.07.2029. Die Richtlinie muss zuvor in nationales Recht überführt werden. Wie schon im ersten Teil erläutert, gilt die CSDDD dann für Unternehmen
…