Kaum einer weiß mittlerweile, was bezüglich der Lieferkettensorgfaltspflichten eigentlich gilt. Dafür sorgt nicht nur das nationale Vorpreschen der vormaligen deutschen Ampelkoalition mit einem eigenständigen deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), obwohl den Verantwortlichen klar war, dass kurze Zeit später eine europäische Gesetzgebung folgen würde. Allerdings sind nach dem Inkrafttreten der europäischen Lieferkettenrichtlinie (EU) 2024/1760 zum 25.07.2024 bereits wieder gravierende Änderungen erfolgt.