Ultima Ratio: Das Weisungsrecht von Arbeitgebern und Vorgesetzen
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Bild: © fizkes/iStock/Getty Images Plus
Diese Probleme kennt wohl jede Führungskraft – Sie erklären Ihren Mitarbeitern, wie sie in bestimmten Situationen ihre Arbeit verrichten sollen. Gar nicht so selten kommt es aber vor, dass sich ein Mitarbeiter weigert, genau dies zu tun. Meist wird dies dann relativ schwach begründet (bspw. „geht nicht“). Wenn Sie es leid sind, immer wieder langwierige Diskussionen zu führen, kann Ihnen das Arbeitsrecht mit dem sogenannten „Weisungsrecht“ helfen.
Grundlage des Weisungsrechts
Da das deutsche Arbeitsrecht leider kein allgemeines „Arbeitsgesetzbuch“ besitzt, finden sich wichtige Grundlagen in allen möglichen Gesetzen. Das Weisungs- oder Direktionsrecht ist beispielsweise in §106 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt.
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