Egal, ob es sich um Klimawandel, Umweltverschmutzung, Ressourenverschwendung, soziale Missstände, weltweite Pandemien oder vom Menschen verursachte Katastrophen handelt, dem Thema Nachhaltigkeit kann sich heute kein Unternehmen mehr entziehen. Daher sollte auch in Ihrem Unternehmen eine nachhaltige Entwicklung in den Fokus rücken. Wie Sie als Qualitätsverantwortlicher Ihr Unternehmen an das Thema Nachhaltigkeit heranführen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Während wir uns im zweiten Teil unserer kleinen Serie mit dem Anwendungsbereich der neuen Verordnung beschäftigt haben, geht es im vorliegenden dritten Teil um die Rechte und Pflichten der Unternehmen und Nutzer. Da das Inkrafttreten der meisten Anforderungen schon am 12.09. diesen Jahres vorgeschrieben ist, müssen Sie sie unbedingt kennen und beachten.